Änderungen von der GV bestätigt:
16.03.1980 // 14.02.1995 // 07.02.2006 // 10.02.2010 // 23.02.2016 // 13.04.2023
Senioren Münchenstein
und Umgebung
Roger Fasel
Grellingerstr. 26
4142 Münchenstein
Tel: +41 79 540 79 68
Unter dem Namen „Senioren Münchenstein und Umgebung“ besteht ein parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Verein gemäss ZGB Art. 60ff mit Sitz in Münchenstein.
Der Verein wurde 1933 unter dem Namen Altersverein Münchenstein gegründet.
Der Verein fördert die zwischenmenschlichen Beziehungen unter den vorwiegend älteren Mitgliedern mit Veranstaltungen, geselligen Zusammenkünften, Vorträgen und setzt sich für die Rechte und gegen die Vereinsamung älterer Menschen ein.
Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf Personen beiderlei Geschlechts.
Für die Aufnahme in den Verein ist eine Beitrittserklärung erforderlich. Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung des Vorstandes. Dazu werden die Statuten abgegeben. Diese sind auch auf der Homepage: www.seniorenmuenchenstein.ch nachzulesen und können dort ausgedruckt werden.
Grundsätzlich werden Neumitglieder ab dem 55. Lebensjahr aufgenommen.
Gönnermitglieder sind natürliche und juristische Personen, die sich verpflichtet haben, jährlich einen grösseren Beitrag zu leisten.
Die Mitgliedschaft erlischt: durch Tod, durch schriftlich erklärten Austritt, durch Streichung oder durch Ausschluss. Die Streichung erfolgt, wenn trotz Mahnung der Jahresbeitrag zweimal nicht bezahlt wurde. Die Mahnung wird der Einladung zum Herbstausflug nicht eingeschrieben beigelegt. Ein Mitglied, welches die Interessen des Vereins schädigt, kann vom Vorstand ausgeschlossen werden.
Der Verein haftet nicht für Unfälle und Beschädigungen welche Mitglieder während einem Ausflug, einer Veranstaltung erleiden oder verursachen.
Die Organe des Vereins sind:
Generalversammlung (GV)
Vorstand
Rechnungsrevisoren.
Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus den Mitgliederbeiträgen (wird durch die GV festgelegt), freiwillige Spenden, Gönnerbeiträgen, Sponsoren- und Partnerbeiträgen, Geschenken sowie dem Erlös aus Aktivitäten und Veranstaltungen. Die amtierenden Vorstandsmitglieder und die Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Ordentliche Ausgaben sind:
Allgemeine Vereinskosten; Beiträge an Zweckverbände; Auslagen für Ehrungen und Krankenbesuche; Spesen für Delegierte, diese werden vom Vorstand beschlossen.
Eine persönliche Haftung der Mitglieder für finanzielle Verpflichtungen des Vereins ist ausgeschlossen.
An der GV werden für alle Mitglieder verbindliche Beschlüsse mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende Stichentscheid.
Die GV findet im 1. Quartal des Kalenderjahres statt. Die Einladung an alle Mitglieder erfolgt schriftlich, mindestens vier Wochen im Voraus, unter Bekanntgabe der Traktanden.
Folgende Geschäfte werden behandelt:
Sofern es der Vorstand als notwendig erachtet, oder ein Fünftel aller Mitglieder es verlangen, ist eine ausserordentliche Generalversammlung durchzuführen mit schriftlicher Angabe der zu behandelnden Geschäfte.
Der Vorstand setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern zusammen. Es sind dies Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar und weitere Mitglieder.
Der Präsident vertritt den Verein nach aussen und leitet Versammlungen und Vorstandssitzungen.
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er ist nach schriftlicher Einladung beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten der Stichentscheid zu.
Rechtsverbindliche Unterschrift zu zweien führen der Präsident (in dessen Vertretung der Vizepräsident) mit dem Kassier oder dem Sekretär. Zahlungen werden über E-Banking abgewickelt. Dazu hat der Kassier die notwendige Vollmacht.
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Tritt ein Vorstandsmitglied innerhalb der Amtsdauer zurück, kann der Vorstand ein Ersatzmitglied berufen. Dieses muss an der nächsten GV bestätigt werden.
Die Generalversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Revisoren und einen Ersatz (Suppleant). Die Wiederwahl ist möglich.
Die Rechnungsrevisoren prüfen die Vereinsrechnung und erstellen zu Händen der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht.
Mitglieder, welche das 80., 90., 95. oder 100. Geburtstagsfest feiern, werden von einer Vorstandsdelegation besucht.
Im Todesfall kann eine Vorstandsdelegation dem Mitglied mit Blumen oder einer Geldspende die letzte Ehre erweisen.
Die GV kann Vorstandsmitglieder nach zwölf Amtsjahren zu Ehrenmitgliedern ernennen.
Änderungen oder Zusätze zu diesen Statuten können nur von der Generalversammlung beschlossen werden und unterliegen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Das Kalenderjahr gilt als Vereinsjahr. Aus finanziellen gründen sollte niemand auf das Vereinsleben verzichten müssen. Bitte melden Sie sich bei einem Vorstandsmitglied. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen werden. Hierzu ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder nötig. In diesem Falle wird das Vereinsvermögen und das vorhandene Inventar der Gemeinde Münchenstein übergeben bis sich ein neuer Zweckverein gründet.
Diese Statuten wurden am 14.April 2023 von der ordentlichen Generalversammlung der Senioren Münchenstein und Umgebung einstimmig angenommen.
Für den Vorstand der Senioren Münchenstein und Umgebung
Der Präsident Der Aktuar
Roger Fasel Giorgio Lüthi
Änderungen von der GV bestätigt:
16.03.1980 // 14.02.1995 // 07.02.2006 // 10.02.2010 // 23.02.2016 // 13.04.2023